Automaten
Mit einer Vielzahl von Automatenvarianten haben wir auch für Sie das passende Modell.
Ob Wand- oder Standgerät, für Innen- oder Außenbetrieb – wir haben die Lösung.
Sie erhalten von uns garantiert eine Provisionszahlung für Ihren Standplatz.
Auch am Wochenende sind wir bei auftretenden Störungen oder für Hilfestellungen für Sie unterwegs.
Zigarette
Sie suchen einen Automatenaufsteller, der sich an Ihren Anfordernissen orientiert?
Dann sind Sie bei uns genau richtig.
Wir haben die Erfahrung und das Know-how, einen reibungslosen Ablauf bei Ihrer Automatenversorgung sicher zu stellen.
Unsere verschiedenen Größen und Modelle ermöglichen eine schier ungebremste Vielfalt.
Im Innenbereich setzen wir auf bewährte Technik von Harting und Jofemar.
Für den Außeneinsatz verfügen wir über Geräte von Sielaff, Grünig und Harting.
Kaffee
Mit unserem Handelspartner Coffeemat vertreiben wir erstklassige Kaffeevollautomaten, die hervorragende Kaffeespezialitäten zubereiten.
Vom kleinen Büro über Kantine, Bäcker- oder Metzgerausstattung bis zur Gastronomie.
Von 5 bis 200 Tassen Tagesbedarf erhalten Sie von uns den passenden Kaffeevollautomaten und natürlich die speziell geeigneten Füllprodukte.
Von der Bohne über Topping bis zur Filterpatrone, komplett aus einer Hand und in einer begeisternden Qualität.
Snack
Snackprodukte sind der Trend in der Betriebsversorgung.
Wir bieten Ihnen diese Produkte entweder kombiniert in unseren schon vorhandenen Zigarettenautomaten oder als Einzelgerät.
Jugendschutz
Das seit dem 01. April 2003 geltende Jugendschutzgesetz (JuSchG) sieht in § 10 Abs. 2 Satz 1 vor, dass Tabakwaren in der Öffentlichkeit nicht mehr in Automaten angeboten werden dürfen. Dieses Verbot soll nach § 10 Abs. 2 Satz 2 u.a. dann nicht gelten, wenn durch technische Vorrichtungen am Automaten sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren keine Tabakwaren entnehmen können. (siehe Auszug aus JuSchG im Anhang)
Gastwirt und Automatenaufsteller sind gesetzlich in unterschiedlicher Weise verpflichtet und handeln ggfs. ordnungswidrig, wenn sie gegen die ihnen obliegenden Verpflichtungen verstoßen.
D.h., dass sowohl der Aufsteller als auch der Kunde, in dessen Betrieb ein Zigarettenautomat steht, wegen einer Ordnungswidrigkeit belangt werden kann, wenn sich eine Person unter 18 Jahren an diesem Automaten bedienen kann.
Die Umsetzung des Gesetzes erfordert eine Altersprüfung vor jedem Verkaufsvorgang von Tabakwaren an öffentlich zugänglichen Automaten, zu denen auch die Automaten in gastronomischen Betrieben gehören.
Ziggi
Seit dem 01.01.2007 ist der Jugendschutz am Zigarettenautomaten zwingend vorgeschrieben.
Wir haben an allen unseren Zigarettenautomaten, die für Jugendliche zugänglich sind, diese Vorschrift umgesetzt, um eine Altersprüfung mit Hilfe des Geldkarte-Chip auf der Bankkarte durchzuführen.
Um Ihnen eine gewisse Arbeitserleichterung zu bieten, besteht für Sie die Möglichkeit die kontoungebundene Gastrokarte „ZIGGI“ einzusetzen.
Wenn sie die speziell für Ihren Automaten codierte Gastrokarte „ZIGGI“ nutzen wollen:
- Vertragsentwurf
- Antragsformular